Kitas der Ev. Kirchengemeinde Langen

Aufnahmekriterien der Evangelischen Kindertagesstätten in Langen – Stand 12.23

 

Aus der Anmeldeliste werden die Familien berücksichtigt, die die jeweilige Kindertagesstätte auf der Liste angekreuzt haben.

Bei der Vergabe der Plätze werden die Anmeldungen, die bis zum 31. Dezember des Vorjahres erfolgt sind, berücksichtigt.

Die Zusagen für den Zeitraum von August bis Dezember erfolgen in den ersten Märzwochen eines jeden Jahres. Die Entscheidung, wann die Eingewöhnung stattfindet, obliegt der Leitung.

 

In folgender Reihenfolge werden die Betreuungsplätze in den Evangelischen Kindertagesstätten in Langen vergeben:

 

1.      Kinder von hauptamtlichen Mitarbeitenden (d.h. von Mitarbeitenden in einer der evangelischen Kitas in Langen oder von sonstigen angestellten Mitarbeitenden der Kirchengemeinde Langen)

2.      Kinder, die bereits in der jeweiligen Einrichtung sind und ab Vollendung des 3. Lebensjahres aus der Krippe in die Kita wechseln möchten.

3.      Geschwisterkinder von Kindern mit bestehendem Betreuungsvertrag, zum Zeitpunkt des Beginns des Betreuungsvertrages für das neu aufzunehmende Geschwisterkind Geburtsdatum der Kinder

a)      Alle Kinder, die am 1.08. 5 Jahre und älter  sind

b)     Alle Kinder, die am 1.08. 4 Jahre alt sind

c)      Für alle Kinder, die bis zum 31.12. 3 Jahre alt sind gilt

Auf eine ausgewogene Altersmischung wird dabei geachtet

4.      Es werden die Kinder aufgenommen, deren erster Wohnsitz im Einzugsgebiet der Grundschule im Sozialraum der Kita liegt

5.      Wenn alle obigen Kriterien zutreffen, wird die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirchengemeinde Langen berücksichtigt

6.      Aus pädagogischer Sicht wird auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter bei der Gruppenzusammensetzung geachtet

 

 

Für die Vergabe der Krippenplätze gilt folgende Reihenfolge:

 

In der Krippe gelten gesonderte Aufnahmekriterien. Aus pädagogischer Sicht, ist es wichtig hier eine ausgewogene Altersmischung aufzunehmen. Es sollte außerdem etwa gleich viele Mädchen und Jungen dabei sein. Hier entscheidet ebenfalls der Kitaausschuss. Sollten mehrere Familien dieselben Kriterien erfüllen, entscheidet ein Losverfahren.

 

1.      Kinder von hauptamtlichen Mitarbeitern (d.h. von Erzieherinnen in einer der evangelischen Kitas in Langen oder von sonstigen angestellten Mitarbeitern der Kirchengemeinde Langen)

2.      Geschwisterkinder von Kindern mit bestehendem Betreuungsvertrag, zum Zeitpunkt des Abschlusses des Betreuungsvertrages für das neu aufzunehmende Geschwisterkind 

3.      Interne Krippenkinder die bis Ende Februar das 3. Lebensjahr erreicht haben, können frühzeitig nach Absprache mit den Eltern in die Kita wechseln.

4.      Wie o.a. gelten für die Reihenfolge ebenso diese Kriterien

·        Es werden die Kinder aufgenommen, deren erster Wohnsitz im Einzugsgebiet der Grundschule im Sozialraum der Kita liegt (je nach Auslastung)

-        Wenn alle obigen Kriterien zutreffen, wird die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirchengemeinde Langen berücksichtigt

Sonstige Regelungen für Kita und Krippe:

·        Härtefälle (Kindeswohlgefährdung, beantragte Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf, Familien mit Fluchterfahrung, Alleinerziehende, Förderbedarf in der Familie, sonstige z.B. krankheitsbedingte Härtefälle der Erziehungsberechtigten) werden berücksichtigt.

·        Die Entscheidung, ob Kinder aufgrund eines Härtefalls aufgenommen werden, wird im Kita Ausschuss zu Beginn des Jahres getroffen.

·        Für die Vergabe der Ganztagsplätze ist ein Nachweis über die Erwerbstätigkeit von mehr als 50 Prozent beider Eltern, bzw. mehr als 50% eines Elternteils bei Alleinerziehenden erforderlich. Bei Härtefällen sind individuelle Ausnahmeregelungen möglich